Allgemeine Geschäftsbestimmungen / Ausstellerreglement Dogsociety
Nachfolgend ergeben sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Ausstellerreglements für das Dogsociety Hundeevent vertreten durch die All4Dogs GmbH sowie durch myrena.ch.

– Strom
Der unter Zusatzoptionen gebuchte Stromanschluss ist gratis. So lang es entsprechend der Sicherheitsvorkehrungen möglich ist an dem ausgewähltem Standplatz Strom zu bieten, werden wir diesen zur Verfügung stellen. Sollte es uns aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, werden wir euch frühzeitig in Kenntnis setzen. Ab Kabeltrommel ist jeder selbst für sein Stromkabel zuständig. Am besten bringt ihr genug Verlängerungskabel selber mit für euren Stand.

– Tische und Stühle
Ihr könnt Tische (1,70*60) und Stühle zu eurem Stand dazu buchen. Diese sind gratis. Da wir kein Messeteam haben welches tatkräftig alles allein aufbaut, würden wir uns wünschen, wenn sich die Aussteller die Tische selbst nehmen und später auch wieder auf dem Tischwagen verstauen.

– Standplatz
Die Preise für den Standplatz sind auf dem Anmeldeformular für Aussteller ausgewiesen und verbindlich. https://dogsociety.ch/ausstelleranmeldung/ Natürlich darf jeder Aussteller einen Wunsch seines Stands abgeben, wir werden bei der Planung dies auch berücksichtigen. Aber seid euch bitte bewusst, dass nicht jeder am dritten Fenster an der rechten Wand stehen kann. Wir veröffentlichen den Standplan frühzeitig.
Der Aufbau findet ab Freitag späten Nachmittag statt. Die genaue Uhrzeit wird euch zusammen mit dem Standplan mitgeteilt.

– Standgebühren und Abmeldung
Alle Preise auf dem Anmeldeformular verstehen sich incl. MwSt. und beinhalten zwei Ausstellungstage. Die Preise sind je Laufmeter. Jeder Laufmeter hat eine ungefähre Tiefe von 2,5 Meter.
Absagen ohne Verlust der Standgebühren sind möglich, bis zum 31.07.2023. Die Abmeldung muss schriftlich als Email oder in Briefform bei dem Veranstalter eingegangen sein. Bereits beglichene Zahlungen werden dann zu 100% zurückerstattet.
Abmeldungen die ab dem 31.08.2023 ohne einen geeigneten Nachfolger, der vom Teilnehmer selbst vorgeschlagen wird erfolgen, behalten wir uns vor 50% der geleisteten Standmiete einzubehalten. Diese sind für anfallende Gebühren, Flyer und Umtriebe.

Ab dem 01.10.2023 behalten wir uns vor 100% der gezahlten Zahlung einzubehalten, da auch wir in Vorleistung für die Location gehen müssen.
Wenn ihr hier einen Aussteller findet der zu den gleichen Konditionen den Stand übernimmt, zahlen wir den Betrag zu 100% aus.

– Zahlung
Die Zahlung der Standgebühren hat innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu erfolgen. Nur wer den Stand bezahlt hat, erhält auch eine definitive Zusage. Wir behalten uns vor, für notwendige Mahnungen eine Verwaltungsgebühr von 10.-CHF zu verlangen.

– Werbematerial
Werbematerial in Form von Flyern stellen wir zum selbstständigen Verteilen zur Verfügung. Wir freuen uns über jeden geteilten Post und jede geteilte Seite die zur Dogsociety führt. Je mehr Aussteller mitmachen und sich am fleissigen Verteilen der Werbematerialien sowie der Internetauftritte beteiligen, desto mehr Besucher können wir erwarten.
Bitte stellt uns nach erfolgreicher Anmeldung Euer Logo sowie einen kleinen Vorstellungstext zur Verfügung, damit wir diesen auf unseren Plattformen teilen können.

– Sortiment
Jeder Anbieter ist für die gesetzlichen Auflagen seiner Produkte selbst verantwortlich. Wir bitten nicht nur darum, sondern setzen voraus, dass alle Produkte die am Markt in den Verkehr gebracht werden, entweder zugelassen oder den gesetzlichen Auflagen entsprechen. (Futtermittelhersteller siehe Agroscope / Lebensmittelzulassungen etc.)
Auch dulden wir keine Echtfellprodukte in jedweder Form. In der heutigen Zeit gibt es genug Ersatzprodukte als das zum Wohle der Tiere kein Tier für seinen Pelz sterben muss.

– Sicherheit und Haftungsausschluss
Jeder Aussteller ist für die Sicherheit an seinem Stand selbst verantwortlich. Dogsociety vertreten durch die All4Dogs GmbH sowie Myrena.ch weisen jegliche Haftbarkeit von sich, bei Unfällen, die an unsachgemäss aufgebauten Ständen passieren. Hierfür ist der Aussteller selbst zuständig. Jeder Stand ist deshalb so aufzubauen, dass kein Besucher durch herunterfallende oder umkippende Gegenstände zu Schaden kommt. Auch mögliche Stromleitungen die durch den Stand geführt werden, müssen entsprechend gesichert und gekennzeichnet werden. Offenes Feuer ist untersagt.

 

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